Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB's)
Die Lieferungen und Leistungen der
Jobsoftware Softwareentwicklung
erfolgen ausschließlich zu den allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen der
Jobsoftware Softwareentwicklung.
Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen der
Jobsoftware Softwareentwicklung abweichende Bedingungen des Vertragspartners
gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.
Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem Kaufvertrag
bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Jobsoftware Softwareentwicklung.
Der Vertragsgegenstand umfasst den
gesamten Inhalt der Dateien, Internet-Dienste, der CD-ROM(s) oder eines anderen
Datenträgers und der damit verbundenen Leistungen, der Jobsoftware
Softwareentwicklung oder Dritten, digitalisierte Bilder, Cliparts, die
basierend auf diesen allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen geliefert
werden.
Der Begriff "Verwendung" bezieht sich auf den Zugriff, die
Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung.
Der Begriff "Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1) Einzelplatzlizenz,
sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von der Jobsoftware
Softwareentwicklung gewährten Lizenzvertrag (z. B. Bibliothekslizenz,
Vertriebs- und Handelspartnerlizenz, Unternehmenslizenz, Nutzungslizenz)
festgelegt ist.
Der Begriff „Käufer“ bezieht sich auf die Person, die bei der Jobsoftware
Softwareentwicklung eine Version von Jobsoftware bestellt.
Ist der Käufer nicht Hauptlizenznehmer, ist es dem Käufer laut den allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Jobsoftware Softwareentwicklung untersagt, eine
Version von Jobsoftware zu nutzen.
Der Begriff „Hauptlizenznehmer“ bezieht sich auf die Person oder Firma, für die
sämtliche Jobsoftware-Software Produkte lizenziert wurden.
Bestellt der Hauptlizenznehmer bei der Jobsoftware, so ist er gleichzeitig der
Käufer.
Jobsoftware gewährleistet dem
Käufer / Lizenznehmer, dass auf dem gelieferten Datenträger (Diskette / CD-ROM)
die vorseitig aufgezeichnet ist und der Datenträger unter den genannten
technischen Mindestvoraussetzungen unter normalen Betriebsbedingungen
fehlerfrei ist.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Jobsoftware nach Wahl zur
Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt.
Jobsoftware gewährleistet der natürlichen oder juristischen Person, die
erstmals eine Lizenz für die Verwendung der CD-ROM gemäß den Bedingungen dieses
Vertrags erwirbt, für einen Zeitraum von zehn (10) Tagen ab Erhalt der CD-ROM,
dass die CD-ROM im Wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation
beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend der
empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet.
Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen
keinen Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder
überbeansprucht worden ist.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Offensichtliche Mängel hat der Käufer der Ware unverzüglich nach Lieferung
durch den Verkäufer, wie dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist,
zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich
anzuzeigen.
Ebenso ist es unverzüglich anzuzeigen, wenn die gelieferte Ware nicht der
bestellten entspricht, bzw. wenn vom Käufer keine Bestellung getätigt wurde.
Unterlässt der Käufer die unverzügliche Anzeige, so gilt die Ware als bestellt.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht
vorliegt, ist Jobsoftware berechtigt, Überprüfungskosten von bis zu 80 Euro
zuzüglich Versand- und Verpackungskosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
zu erheben.
Weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind
ausgeschlossen.
Jobsoftware haftet nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar
entstanden sind, insbesondere haftet Jobsoftware nicht für entgangenen Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, oder Unmöglichkeit beruht.
Für die Wiederherstellung von Daten haftet Jobsoftware nicht, es sei denn, dass
Jobsoftware den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Jobsoftware gewährt keine Garantien, Zusicherungen, Bestimmungen oder
Bedingungen, ausdrücklicher oder stillschweigender Natur, die entweder aus
einer Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch entstehen, oder aus
gesetzlichen, gewohnheitsrechtlichten oder anderen Vorschriften abgeleitet
werden, hinsichtlich Marktgängigkeit, Rechtsmängelfreiheit und Integrierung
oder Brauchbarkeit für bestimmte Zwecke.
Ausgenommen hiervon ist vorstehende beschränkte Gewährleistung sowie jegliche
Gewährleistung, Bedingung oder Zusicherung, die aufgrund nationaler und
internationaler Gesetze nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann
oder darf. Mängel der mitgelieferten CD-ROM und sonstigen Unterlagen werden
innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Lieferung nach
entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben.
Die Kosten der Zusendung trägt der Kunde. Dies geschieht nach Wahl der
Wirtschaftsberatung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen
anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung und Ersatzlieferung ist erst
auszugehen, wenn dem Verkäufer hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg eingetreten
wäre, wenn sie unmöglich ist, wenn sie vom Verkäufer verweigert oder unzumutbar
verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten
bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Das Recht, die Mängel nach Fristsetzung selbst zu beseitigen und die Kosten
hierfür dem Verkäufer aufzuerlegen (§ 633 II BGB) wird ausgeschlossen.
Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch
seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit nicht eine Pflicht
verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Bei Verletzung der
Kardinalspflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen
entsprechend heranzuziehen.
Jobsoftware übernimmt keine Haftung für Schäden, Ansprüche oder Kosten
jeglicher Art sowie für Folgeschäden, mittelbare-, zufällige-, und indirekte
Strafschäden, besondere oder sonstige Schäden sowie für Forderungen oder
Schadensersatzansprüche aus entgangenem Gewinn bzw. Verlusten, auch wenn ein
Vertreter von Jobsoftware über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden,
Ansprüche oder Kosten bzw. über Forderungen Dritter unterrichtet war.
Die vorgenannten Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nur soweit nach
anwendbaren zwingenden Vorschriften des nationalen Rechts zulässig.
Die gesamte Haftung von Jobsoftware und seiner Lieferanten im Rahmen dieses
Vertrages, ob vertraglich oder in unerlaubter Handlung (einschließlich
Fahrlässigkeit) begründet, ist auf den Betrag begrenzt, der für die CD-ROM
entrichtet wurde.
Einzelbenutzerlizenz
Jobsoftware erteilt dem Benutzer
das Recht zur Benutzung einer Kopie der Jobsoftware Programme auf einem
Arbeitsspeicher eines Rechners ( ein einziges an einen Mikrocomputer
angeschlossenes Endgerät oder ein einziger Arbeitsplatz eines Rechners oder
seines Ersatzes ). Dem Benutzer ist es gestattet, Arbeitskopien für den eigenen
Bedarf zu erstellen oder die Programme auf eine Festplatte zu kopieren.
Der Benutzer
erwirbt mit diesem Vertrag die nicht
ausschließlichen Nutzungsrechte für das jeweils
bestellte Programm.
Jede bestellte Version, ist als
Einzelplatz - Lizenz für einen Computer (PC) zu nutzen.
Bei Verlust einem Defekt, Diebstahl,
Virenbefall oder Verlust Ihres Computers bzw. Verlust des Datenträgers,
besteht kein Anspruch bzw. auf eine kostenlose Lizenz. Für Datensicherungen ist
der Lizenzinhaber selbst verantwortlich.
Für Datensicherheit, sowie
Verluste von der installierten Software, ist der Besteller von Versionen
von Produkten von Jobsoftware, selbst verantwortlich.
Eigentumsrechte
Diese
Programme, die Programm- und
Datenkonzeption, alle damit
verbundenen Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, sowie mitgelieferte
Handbücher sind Eigentum von Jobsoftware. Durch diesen Vertrag werden keine
Eigentumsrechte an der Software oder irgendwelche damit
verbundenen Eigentums- oder Verwertungsrechte auf
den Erwerber der Programme übertragen.
Sonstige Einschränkungen
Der Erwerber darf die Software
nicht vermieten oder verpachten, er kann seine Rechte aus diesem
Jobsoftware Lizenzvertrag nicht übertragen.
Die Software darf nicht rückwärtig
entwickelt, rückumgesetzt oder rückassembliert werden.
Die Angebote von Jobsoftware sind
freibleibend und unverbindlich.
Die in Prospekten, Anzeigen, Internetseiten oder ähnlichen Medien enthaltenen
Angaben sind unverbindlich und beinhalten keine Zusicherung.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie Kosten
für Transport und Verpackung.
Eine Rückgabe der bestellten Ware
kann nur erfolgen, wenn es sich nicht um eine CD bzw.DVD oder ein anderen Datenträger handelt. Dies gilt auch insbesondere für Downloads oder Produkte, die per E-Mail
versendet werden.
Sie erhalten die Seriennummer/n,
per E-Mail.Die jeweilige Seriennummer/n werden erst nach vollständiger Bezahlung der
bestellten Ware herausgegeben.
ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
Der Kaufpreis wird sofort mit der
Bestellung fällig. Kosten des Zahlungsverkehrs (Bankgebühren bei
Auslandszahlungen, Nachnahmegebühren, usw.) gehen grundsätzlich zu Lasten des
Käufers.
Der Käufer kann den Kaufpreis per Vorauskasse, Nachnahme oder über die auf der
Internetseite genannten Kreditkarten begleichen.
Der Kaufpreis wird bei Begleichung durch Kreditkartenzahlung unverzüglich dem
Konto des Käufers belastet.Ist der Käufer bereits Kunde bei Jobsoftware, kann eine Lieferung auch per
Rechnung erfolgen, sofern keine Zahlungsrückstände aus der Geschäftsbeziehung
bestehen.Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist Jobsoftware berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 8% (Prozent) über dem Basiszinssatz des
Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes pro Jahr zu fordern. Mahngebühren werden
jeweils mit 5,50 € in Rechnung gestellt.
Der Vertrag kommt durch Annahme
der Kundenbestellung durch Jobsoftware zustande. Der Kunde verzichtet auf den
Zugang einer Annahmeerklärung (§151 Satz 1 BGB).
Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von Jobsoftware durch eine
Bestätigung unterrichtet, spätestens aber durch Ausführung der Lieferung der
bestellten Ware.
Produkte von Jobsoftware werden an
natürliche Personen, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder denen, die in dessen Auftrag tätig sind, geliefert.
Für das Widerrufsrecht findet die aktuelle Fassung des HGB §§ 377, §387 für
Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts Anwendung.
LIEFERUNG UND
GEFAHRENÜBERGANG
Die Lieferung erfolgt ab Werk, das
heißt dem Geschäftssitz von Jobsoftware, an die vom Käufer angegebene
Lieferadresse.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung an das / die mit der
Versendung beauftragte Unternehmen / Person übergeben wurde. Dies gilt auch
dann, wenn Teillieferungen erfolgen.Die Art der Versendung bleibt dem
Verkäufer vorbehalten, soweit nicht vorab eine bestimmte Versandart mit dem
Besteller schriftlich vereinbart worden ist.
Im Regelfall erfolgt die Übergabe
der Ware an den Spediteur nach Feststellung der Zahlungsmodalitäten.
Jobsoftware behält sich jedoch vor, die Lieferung nach dem voraussichtlichen
Leistungsvermögen von Jobsoftware Softwareentwicklung vorzunehmen.
Dies versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse,
unabhängig davon, ob diese bei Jobsoftware oder beim Hersteller eintreten, wie
z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher
Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel,
unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.
Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch
dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
Sollte Jobsoftware mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten,
kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter
Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.
Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist Jobsoftware
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Ohne ausdrückliche Zustimmung des
Käufers, werden Daten des Käufers ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung
verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert.
Eine Weitergabe der Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt
nur insoweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht.
Alle gespeicherten Daten werden streng vertraulich behandelt und Dritten nicht
zugänglich gemacht.
Für diese Geschäftsbedingungen
sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen Jobsoftware und dem Käufer gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden
ausgeschlossen.
ERFÜLLUNGSORT
UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist der Hauptsitz
von Jobsoftware.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz
von Jobsoftware.
Jobsoftware behält sich das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen durch den
Käufer vor.
Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst
gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisherigen Erklärungen,
Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbungen in Bezug auf die Software.