Apothekerkammern sind Träger der berufsständischen
Selbstverwaltung der Apotheker in Deutschland und Österreich.
Sie sind in Deutschland als Körperschaften des öffentlichen
Rechts für die Wahrung der beruflichen Belange der
Apothekerschaft verantwortlich. Jeder Apotheker, nicht nur in
öffentlichen Apotheken arbeitende, ist Pflichtmitglied der
Apothekerkammer (Landesapothekerkammer), in deren Gebiet er
seine Tätigkeit als Apotheker ausübt.