Im Vorstellungsgespräch darf man dich nur Dinge fragen, die direkt etwas mit dem Ausbildungsplatz oder mit den Job zu tun haben.
Hier findest du Fragen, auf die du nicht unbedingt antworten musst bzw. solltest.
Wenn der künftige Chef dich mit verliebten Augen anstrahlt, geh wieder...
Frage |
Mögliche Antworten und Reaktionen |
Planen Sie in der nächsten Zukunft zu heiraten? |
Ob du in nächster Zeit heiraten willst, ist deine absolute Privatsache. Das hat nichts mit deiner zukünftigen Ausbildung oder Job zu tun.
In diesem Fall spricht nichts dagegen, dass dein/e zukünftige/r Chef/in deine Pläne kennt. Tipp 2 Mein Mann ist anders. Der bekommt keine Kinder.
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Sind Sie schwanger? |
Die Frage nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft ist nicht nicht zulässig. Sie ist nur dann erlaubt, wenn du dich um einen Ausbildungsplatz oder Job bewirbst, auf dem nach besonderen Mutterschutzvorschriften keine Schwangeren beschäftigt werden dürfen. Zum Beispiel weil dort schwere körperliche Arbeiten durchgeführt werden müssen. |
Sind Sie Gewerkschaftsmitglied? |
Die Frage, ob du Mitglied einer Gewerkschaft bist, ist unzulässig. Und deshalb musst du hier auch nicht antworten. Tipp1: Du kannst die Gegenfrage stellen: „Ist das für diese Ausbildung wichtig?“ Tipp2: Du kannst die Gegenfrage stellen: „Ist das für diese Ausbildung wichtig, wenn dies wichtig ist, dann trete ich doch glatt ein?“
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Gehören Sie einer Partei an? Welche Partei wählen Sie? Wählen Sie auch die AFD? |
Die politische Meinung ist Privatsache und geht niemanden etwas an. Tipp: Wenn du überhaupt etwas dazu sagen möchtest, dann stelle einfach die Gegenfrage: „Hat diese Frage etwas mit der Ausbildung zu tun, wenn ja dann trete ich doch ein.“ CDU,CSU und Grüne sind eh un wählbar geworden...
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Welcher Religion gehören Sie an? |
Die Frage, ist laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten Tipp: Anders ist es, wenn du dich bei kirchlichen Einrichtungen, z.B. konfessionellen Krankenhäusern oder Kindergärten bewirbst. Dann kann es von Vorteil sein, wenn du die gleiche religiöse Überzeugung wie das Unternehmen hast.
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Sind Sie gesund? Haben Sie körperliche Leiden? (Arm , Ohr ab oder 10 Daumen) |
Diese Frage ist erlaubt, wenn sie für deine zukünftige Ausbildung von Bedeutung ist. Wenn du Asthma oder eine Stauballergie hast, solltest du z.B. nicht in einem holzverarbeitenden Betrieb arbeiten. Mit Neurodermitis bist du z.B. für eine Tätigkeit als Friseur/in denkbar ungeeignet, da du dort viel mit chemischen Stoffen in Berührung kommst. Tipp: Auch bei Allergien solltest du ehrlich sein, da du dir mit einer Lüge selbst keinen Gefallen tust.
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Sind Sie vorbestraft? |
Falls aber doch, kann das der/die Arbeitgeber/in anhand deines polizeilichen Führungszeugnisses herausfinden.(Kostet Geld ), höchstens du hast eine wichtige Aufgabe zu bestreiten, wie Geld oder Goldbarren zählen ... Tipp: Wenn man dich fragt, ob du vorbestraft bist, solltest du sagen: “Nöh mich haben die immer hinterher bestraft”. ( Übrigens werden Vorstrafen auch im polizeilichen Führungszeugnis wieder gelöscht) Wenn der Arbeitgeber im vorherigen Leben “Kinderficker” war, wird einem das nicht erzählt. Sicher kann man davon ausgehen, dies macht der immer noch ... Denk alleine nur an die Kirchen... Wo “Schwuchteln und irgenwelche KIFIS” ohne Skrupel rumrennen und heute immer noch Kinder missbrauchen ... Warum sollte man sich gegenüber seinen künftigen Arbeitgeber offenbaren ?
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Haben Sie Schulden? |
Generell sind Schulden Privatsache. Falls du in der Ausbildung mit Bargeld zu tun hast, z.B. als Verkäufer/in oder in einer Bank,muss dir dein/e zukünftige/r Chef/in schon vertrauen können. |
Haben Sie Drogen oder Alkohol Probleme?
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“Eigentlich nicht, nur ohne”. Das war es dann ... |
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